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Unsere Verantwortung

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Zum 1. Januar 2023 ist in Deutschland das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft getreten. Dieses verpflichtet in Deutschland ansässige Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitenden den menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten im eigenen Geschäftsbereich und in der Lieferkette nachzukommen.

In diesem Zusammenhang hat die Geschäftsleitung des ZfP Reichenau mit Wirkung zum 01.01.2024 eine Grundsatzerklärung zu Menschenrechten und zur Nachhaltigkeit verabschiedet.

Hierin verpflichtet sich das ZfP Reichenau, Menschenrechte und Nachhaltigkeitsbelange innerhalb der eigenen Geschäftstätigkeit sowie in den globalen Lieferketten zu achten und dafür Sorge zu tragen, Menschenrechts- und Umweltverletzungen vorzubeugen. Gleichzeitig können Betroffene entsprechende Verletzungen über folgende Meldewege anzeigen und Abhilfe fordern:

Whistleblowing-Meldestelle und Meldestelle nach dem LkSG

Seit dem 01.01.2024 ist in unserem Zentrum eine interne Hinweisgebermeldestelle eingerichtet. Die Einrichtung dieser Hinweisgebermeldestelle richtet sich nach den Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG). Grundlegendes Ziel des Gesetzes ist es, sicherzustellen, dass die geltenden Gesetze innerhalb unseres Unternehmens eingehalten werden. Darüber hinaus werden hinweisgebende Personen durch das Hinweisgeberschutzgesetz vor Repressalien wie zum Beispiel Kündigung, Gehaltsänderung oder auch Aufgabenverlagerung geschützt.

Die Hinweisgebermeldestelle wird durch die externen Vertrauensanwältinnen Claudia Vogel und Dr. Stefanie Heinrich betrieben – erreichbar unter www.vogel-heinrich.eu.

Detaillierte Informationen, was Sie bei der Abgabe eines Hinweises beachten müssen, wie Sie einen Hinweis abgeben und wie bei der Bearbeitung eines Hinweises durch unsere Vertrauensanwältinnen verfahren wird, finden Sie auf deren Homepage unter diesem Link.

Das Kontaktformular für eine Meldung finden Sie auf dieser Unterseite über die entsprechende Kachel des ZfP Reichenau oder direkt über den nachfolgenden Button:

Zum Kontaktformular

Hinweisgebende Personen, können grundsätzlich wählen, ob sie sich an unsere interne Meldestelle oder eine externe Meldestelle wenden möchten.

Weitere Informationen zu den externen Meldestellen und deren Zuständigkeiten finden Sie auf der Webseite des Bundesjustizamtes.

Whistleblowing-Meldestelle ZfP Reichenau

Claudia Vogel, Fachanwältin für Strafrecht
zfp-reichenau(at)vogel-heinrich.eu
Telefon: 0761 59521020


Grundsatzerklärung zu Menschenrechten und zur Nachhaltigkeit

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