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Stationsäquivalente Behandlung (StäB)

Die stationsäquivalente Behandlung (kurz: StäB) findet als akutpsychiatrische Behandlung im Zuhause des/der Patient:in statt. Dort erfolgen Behandlung und Betreuung in der akuten psychischen Krise für einen begrenzten Zeitraum durch ein multiprofessionelles Team unter der Leitung einer/s Fachärzt:in für Psychiatrie und Psychotherapie.

Dieses Team setzt sich aus ärztlichen und psychologischen Mitarbeiter:innen, Ergo- und Bewegungstherapeut:innen, Sozialpädagog:innen/Sozialarbeiter:innen sowie – als größte Berufsgruppe – Pflegefachpersonen zusammen.

StäB ist nach Umfang und Inhalt einer vollstationären Behandlung gleichwertig und eröffnet die schon lange geforderte Möglichkeit, akut erkrankte Menschen in ihrem gewohnten häuslichen Umfeld durch ein multiprofessionelles Team zu behandeln. Sie ist eine Regelleistung der Krankenkassen. Ausschlusskriterien sind manifeste Eigen- und Fremdgefährdung.

Die stationsäquivalente Behandlung bietet Betroffenen vielfältige Vorteile: 

  • Die Behandlung erfolgt in einem vertrauten Umfeld. 
  • Die Selbständigkeit von betroffenen Personen und deren Teilnahme am Alltag wird erhalten und gefördert. 
  • Im Rahmen der Zuhause-Behandlung werden Angehörige bzw. das häusliche Umfeld auf Wunsch aktiv miteinbezogen.
  • StäB hilft bei der Gestaltung einer Tagesstruktur.
  • Patient:innen erleben regelmäßige soziale Kontakte mit einer festen Bezugsperson. 
Welche Störungsbilder werden in StäB behandelt?

Die StäB wird für allgemeinpsychiatrische, sucht- und alterspsychiatrische Störungsbilder angeboten.

 

Es besteht eine enge Kooperation mit der Klinik für Suchtmedizin     (Chefärztin: Dr. Tanja Renz) und der Klinik für Alterspsychiatrie     (Chefärztinnen: Dr. Caroline Wolf, Dr. Uta Fischer).

Voraussetzungen

StäB kann nur stattfinden, wenn einige formale Kriterien erfüllt sind:

  • Neben dem Betroffenen müssen auch alle im gleichen Haushalt lebenden volljährigen Personen mit der Behandlung einverstanden sein. Bei Patient:innen, die in einer
    Wohneinrichtung leben, muss die Leitung der Einrichtung zustimmen.
  • Die Versorgung des Betroffenen muss sichergestellt sein.
  • Es muss die Möglichkeit gegeben sein, ein ungestörtes Vier-Augen-Gespräch führen zu können.
  • Es darf – bei minderjährigen Kindern im Haushalt – keine Kindeswohlgefährdung vorliegen bzw. es muss die Versorgung eines Säuglings gewährleistet sein.

Inhaltliche Voraussetzungen sind u.a.

  • das Vorliegen einer akuten psychischen Krise, die so schwer ausgeprägt ist, dass die Behandlung in einem psychiatrischen Fachkrankenhaus indiziert ist,
  • das Fehlen von akuter Suizidalität,
  • das Fehlen von Fremdaggressivität,
  • die Bereitschaft, auf den Konsum von Suchtmitteln während der StäB zu verzichten.
Ablauf

Zu Beginn der Behandlung wird mit dem Betroffenen ein individueller Wochenplan aufgestellt, wobei die Schwerpunkte der fachlichen Betreuung entsprechend des individuellen Hilfebedarfs festgelegt werden.

 

Die Behandlung erfolgt entsprechend der geltenden Leitlinien und Empfehlungen der Fachgesellschaften.

 

Da es sich um eine Akutbehandlung handelt, ist StäB zeitlich begrenzt, wobei sich die Behandlungsdauer nach der Schwere der Symptomatik und dem Therapiefortschritt richtet.

Wie erfolgt die Anmeldung?

Zentrales Aufnahmemanagement: 07531 977-8700.
Einweisung des Haus-/Facharztes ist notwendig.
Sie erhalten zeitnah einen Rückruf des Oberarztes, in dem der Aufnahmetermin abgesprochen wird.

Weitere allgemeine Informationen zu StäB erhalten Sie bei Oberarzt Boris Kopeliovic.

Kontakt
E-Mail: station39(at)zfp-reichenau.de