Die Arbeitsgruppe verfolgt quantitative und qualitative Ansätze in der empirischen Sozialforschung. Der Fokus liegt auf epidemiologischen Fragen und Konsequenzen, die aus der Belegungsentwicklung des MRV-BW (§§ 63, 64 StGB, § 126a StPO) hervorgehen; in Einzelfällen werden auch andere forensische Fragen bearbeitet. Informationen zu Einzelprojekten und spezifischen Forschungsinteressen erhalten Sie über die Publikationsseiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
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