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Aufsichtsrat

Im Jahr 1996 wurden die damaligen psychiatrischen Landeskrankenhäuser in Anstalten des öffentlichen Rechts umgewandelt und tragen seitdem die Bezeichnung „Zentrum für Psychiatrie“. Seit dem 01.09.2013 gehört das ZfP Reichenau zum Verbund der „Südwürttembergischen Zentren für Psychiatrie“ als eigenständiges ZfP.

Zum 1. Januar 2009 fusionierten die drei Zentren für Psychiatrie in Bad Schussenried, Weissenau und Zwiefalten zu den „Südwürttembergischen Zentren für Psychiatrie“ mit Geschäftssitz in Bad Schussenried. Die landespolitische Verantwortung wird durch die Gewährsträgerschaft des Landes für die Zentren für Psychiatrie sichergestellt.

Im Aufsichtsrat wird sie über drei Landesvertreter gewährleistet: Das Ministerium für Soziales und Integration stellt zwei, das Ministerium für Finanzen eine:n Vertreter:in. Die Landkreise, in denen das ZfP seine traditionellen Betriebsstätten hat (Konstanz, Waldshut und dem südlichen Landkreis Tuttlingen), sind durch den Landrat des Landkreises Konstanz vertreten. Ein weiteres Aufsichtsratsmitglied wird vom Gesamtpersonalrat des ZfP Reichenau vorgeschlagen. Als beratendes Mitglied fungiert ein Patientenfürsprecher.

Im Aufsichtsrat sind vertreten:

  • Ministerialdirigent Dr. Thilo Walker, Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg, Vorsitzender des Aufsichtsrats
  • Ministerialrätin Sandra Weber, Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg
  • Ministerialrätin Christina Rebmann, Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg, Mitglied des Aufsichtsrats
  • Landrat Zeno Danner, Landkreis Konstanz
  • Vertreter des Personalrates Tilman Kluttig, ZfP Reichenau
  • Patientenfürsprecher im Landkreis Konstanz Dr. Michael Hess, beratendes Mitglied