Personalrat
Grundlage für die Tätigkeit des Personalrats ist das Landes- Personalvertretungsgesetz von Baden-Württemberg (LPVG).
Der Personalrat ist als Interessenvertretung der Beschäftigten u.a. für die Prüfung von Voraussetzungen für Einstellungen, Vergütungs- und Gehaltseingruppierungen, Beförderungen bzw. Höhergruppierungen, Änderungen des Aufgabengebietes, Regelungen der Arbeitszeiten, Fragen im Zusammenhang mit der Arbeitssicherheit und dem Gesundheitsschutz, Gestaltung des Arbeitsplatzes, aber auch arbeitsrechtliche Maßnahmen wie z.B. Kündigungen zuständig.
Auf Initiative des Personalrats werden Veränderungen der Arbeitsbedingungen, die Gestaltung des Arbeitsumfeldes oder die Verbesserung der sozialen Rahmenbedingungen in die Wege geleitet. Wir stehen den Beschäftigten mit Rat und Tat zur Seite, wenn Sie vor Problemen stehen, die Sie nicht selbst oder nur schwer mit Ihren Vorgesetzten oder Kolleg:innen regeln können.
Die Personalräte der Zentren für Psychiatrie in Baden-Württemberg arbeiten eng zusammen und nehmen auch politisch Stellung. Mit jeweils einer:m Vertreter:in sind sie auch in den Aufsichtsräten der ZfP vertreten.
Im Rahmen der jährlichen Personalversammlung stellt der Personalrat seinen Tätigkeitsbericht vor und diskutiert die anstehenden Fragen mit den Mitarbeiter:innen und der Geschäftsführung. Auch die im Betrieb vertretenen Gewerkschaften nehmen an diesen Versammlungen teil.
Das aktuelle Personalratsgremium wurde 2024 wieder neu für 5 Jahre gewählt.